Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die miet weise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, - partner- haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom
Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 10 %, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein
Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und
vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 %
für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2
vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr
des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen
Logispreises ( Listenpreises ) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
100 % . Dem Kunden steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen
Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden
oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld
und Wertgegenstände bis zu € 800,00. Geld und Wertgegenstände können
bis zu einem Höchstwert von (Versicherungssumme) im Hotel- oder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder Grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck-
u. Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.